Leistungsportfolio im Überblick
Evaluierung psych. Belastungen am Arbeitsplatz

Als zertifizierter Arbeitspsychologe und mehrjähriges gewähltes Mitglied der Standesvertretung der österreichischen Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen ist mir die fachgerechte Evaluierung psychischer Belastungen ein großes Anliegen. Dabei soll Ihr Betrieb einerseits nicht unnötig belastet werden, andererseits sollen verwendbare Ergebnisse und wirksame Maßnahmen daraus hervorgehen. Viele Betriebe haben bereits eine erste Evaluierung durchgeführt und müssen gesetzeskonform in der nächsten Zeit die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen lassen. Folgende Dimensionen müssen in jedem Fall bewertet werden:


  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten etc.)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen etc.)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software etc.)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume etc.).

Nach der konkreten Beschreibung und Beurteilung der Belastungsfaktoren erarbeite ich in Zusammenarbeit mit den Führungskräften und den Präventivkräften einen Maßnahmenplan für die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Betriebs. Gerne komme ich zu Ihnen in Ihren Betrieb und wir können eine Vorgangsweise besprechen – sei es für eine erstmalige Evaluierung oder für ein Update.

Häufig gestellte Fragen
Welche psychologischen Verfahren eignen sich für die Evaluierung?

Es gibt unterschiedliche Methoden. Einen Überblick über seriöse Verfahren liefert diese Seite (= Testbeurteilungen) und Ihr Arbeitspsychologe.

Welche Beeinträchtigungen bedeutet die Evaluierung für meinen Betrieb?

Während der Evaluierung soll es so wenige Stehzeiten wie möglich geben. Meistens wird der Betrieb überhaupt nicht beeinträchtigt, weil ich spezielle Beobachtungsverfahren einsetze. Das Evaluationsdesign stimme ich vorher mit Ihnen immer ganz genau ab.

Meine Arbeitsplätze wurden bereits einmal evaluiert. Wann soll die nächste Evaluierung stattfinden?

Die Wiederholungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Als Zeitraum empfehle ich, je nach Branche, drei bis fünf Jahre.