Evalierung psychischer Belastungen gem. ASchG
Gegenstand der verpflichtenden Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind die Bedingungen, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung oder Stress bei einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, sondern um konkrete Einflussfaktoren auf die psychische Gesundheit bei jedem Arbeitsplatz (lt. § 3 Abs. 2 ASchG/ÖNORM EN 10075). Ich biete Ihnen ein Evaluationskonzept, das für Ihren Betrieb maßgeschneidert ist und garantiert den Anforderungen des Arbeitsinspektorats entspricht.